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EU-Energieausweis

Nach der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) gibt es keine allgemeine Ausweispflicht für alle Hauseigentümer. Nur bei Verkauf oder Vermietung ist der Energieausweis stufenweise ab Juli 2008 Pflicht. (siehe Einführungsfristen, Inhalte bzw. Umfang hier.

Im Unterschied zu dem aus Energieverbrauchsdaten der individuellen Haushalte erstellten Energieausweis (verbrauchsorientierter Energieausweis) ist der auf Basis des berechneten Energiebedarfs des Gebäudes erstellte Energieausweis (bedarfsorientierter Energieausweis) aussagekräftiger. Er liefert aufgrund des in Abhängigkeit von der objektiven Gebäudebeschaffenheit berechneten Energiebedarfs (wieviel "tankt" mein Haus?) belastbare Daten zum Vergleich mit anderen Gebäuden.

Wir empfehlen vor der Ausstellung eine "Energieberatung vor Ort" mit detailierten Bericht und Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen, damit der Energieausweis das Gebäude auch positiv als energetisch modernisierter Altbau darstellt. Dieser als Zusatzleistung zur Energieberatung erstellte bedarfsorientierte Energieausweis kann für eine geringe Aufwandsentschädigung in Höhe von 35 € erststellt werden und gilt dann nach EnEV 10 Jahre.

Als Formular wird das offizielle Muster nach § 16 ff der EnEV benutzt. Die Kosten des bedarfsorientierten Energieausweises ohne vorangehende "Energieberatung vor Ort" mit Bericht richten sich nach der Gebäudegröße und damit Aufwand der Berechnung , so dass für diese Leistung kein Pauschalpreis angegeben werden kann. Ein entsprechendes Angebot wird auf Anfrage erstellt.

Wir erstellen keinen verbrauchsorientierten Energieausweis. Wenden Sie sich bei Interesse an unseren Sponsor und Energiedienstleister die Stadtwerke Gießen.