EU-Energieausweis
Nach der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV)
gibt es keine allgemeine Ausweispflicht für alle Hauseigentümer.
Nur bei Verkauf oder Vermietung ist der Energieausweis stufenweise
ab Juli 2008 Pflicht. (siehe Einführungsfristen, Inhalte
bzw. Umfang hier.
Im Unterschied zu dem aus Energieverbrauchsdaten der individuellen
Haushalte erstellten Energieausweis (verbrauchsorientierter
Energieausweis) ist der auf Basis des berechneten Energiebedarfs
des Gebäudes erstellte Energieausweis (bedarfsorientierter
Energieausweis) aussagekräftiger. Er liefert aufgrund
des in Abhängigkeit von der objektiven Gebäudebeschaffenheit
berechneten Energiebedarfs (wieviel "tankt" mein
Haus?) belastbare Daten zum Vergleich mit anderen Gebäuden.
Wir empfehlen vor der Ausstellung eine "Energieberatung
vor Ort" mit detailierten Bericht und Umsetzung der
empfohlenen Maßnahmen, damit der Energieausweis das
Gebäude auch positiv als energetisch modernisierter
Altbau darstellt. Dieser als Zusatzleistung zur Energieberatung
erstellte bedarfsorientierte Energieausweis kann
für
eine geringe Aufwandsentschädigung in Höhe von
35 € erststellt werden und gilt dann nach EnEV
10 Jahre.
Als Formular wird das offizielle
Muster nach § 16
ff der EnEV benutzt.
Die Kosten des bedarfsorientierten Energieausweises ohne
vorangehende "Energieberatung vor Ort" mit Bericht
richten sich nach der Gebäudegröße und damit
Aufwand der Berechnung , so dass für diese Leistung
kein Pauschalpreis angegeben werden kann. Ein entsprechendes
Angebot wird auf Anfrage erstellt.
Wir erstellen keinen verbrauchsorientierten
Energieausweis. Wenden Sie sich bei Interesse an unseren
Sponsor und Energiedienstleister die Stadtwerke
Gießen.